Termine und Hinweise

Informationen zu Antragsfristen, wie es nach der Antragstellung weitergeht und was es sonst noch zu beachten gilt.

Antragsfristen 

Anträge auf Projektmittel

Anträge auf Projektmittel sind zu stellen bis:

  • 9. September 2025 (für Projekte, die im Jahr 2026 stattfinden sollen)

Anträge auf Projektmittel für 2024 oder 2025 sind nicht mehr möglich.

Anträge auf Stipendien

Verlängerungsanträge auf laufende Stipendien sind zu stellen bis:

  • 11. Dezember 2024 (für das Sommersemester 2025)
  • 13. Mai 2025 (für das Wintersemester 2025/26).

Anträge für neue Stipendien sind derzeit nicht möglich.

 

Nach Einreichen des Antrags erfolgt

  • eine Vorprüfung der Unterlagen,
  • die Weitergabe der Bewerbungen an die Mitglieder der Förderkommission (Vorstand und Kuratorium),
  • eine Diskussion der Anträge,
  • Beschlussfassung (Bewilligung mit Dreiviertelmehrheit),
  • eine Rückmeldung an die Antragsteller in Form einer Zu- oder Absage. 

Nach Ablauf der Antragsfrist kann es bis zu zehn Wochen dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Absagen werden in der Regel nicht begründet.

 

Wichtige Hinweise

  • Eine Förderung von Pflichtleistungen Dritter kann nicht beantragt werden.
  • Eine Förderung von Mitgliederwerbung oder Selbstdarstellung kann nicht beantragt werden.
  • Die Gewährung sämtlicher Stipendien und Fördermittel erfolgt unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
  • Die Szloma-Albam-Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierzu Belege anzufordern.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder eine Förderung.
  • Werden nach der Bewilligung eines Stipendien- oder Förderantrags Umstände bekannt, deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte, so behält sich die Szloma-Albam-Stiftung vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen und die bereits ausgezahlten Mittel zurückzufordern.
  • Zweckwidrig verwendete Fördermittel sind zurückzuerstatten.