Antragsfristen
Anträge auf Projektmittel
Anträge auf Projektmittel für das Jahr 2024 sind nicht mehr möglich.
Förderanträge für Projekte, die 2025 stattfinden sollen, sind zu stellen bis zum:
- 24. September 2024.
Anträge auf Stipendien
Verlängerungsanträge für laufende Stipendien sind zu stellen bis zu den folgenden Terminen:
- 11. Juni 2024 (für das Wintersemester 2024/25),
- 11. Dezember 2024 (für das Sommersemester 2025)
Anträge für neue Stipendien sind derzeit nicht möglich.
Nach Einreichen des Antrags erfolgt
- eine Vorprüfung der Unterlagen,
- die Weitergabe der Bewerbungen an die Mitglieder der Förderkommission (Vorstand und Kuratorium),
- eine Diskussion der Anträge,
- Beschlussfassung (Bewilligung mit Dreiviertelmehrheit),
- eine Rückmeldung an die Antragsteller in Form einer Zu- oder Absage.
Nach Ablauf der Antragsfrist kann es bis zu zehn Wochen dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Absagen werden in der Regel nicht begründet.
Wichtige Hinweise
- Eine Förderung von Pflichtleistungen Dritter kann nicht beantragt werden.
- Eine Förderung von Mitgliederwerbung oder Selbstdarstellung kann nicht beantragt werden.
- Die Gewährung sämtlicher Stipendien und Fördermittel erfolgt unter der Voraussetzung einer wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung.
- Die Szloma-Albam-Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen und hierzu Belege anzufordern.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder eine Förderung.
- Werden nach der Bewilligung eines Stipendien- oder Förderantrags Umstände bekannt, deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte, so behält sich die Szloma-Albam-Stiftung vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen und die bereits ausgezahlten Mittel zurückzufordern.
- Zweckwidrig verwendete Fördermittel sind zurückzuerstatten.