Auszubildende oder Studierende in ihrem ersten (im Ausnahmefall: zweiten) oder in einem weiterführenden Ausbildungs- oder Studiengang können sich um ein Stipendium oder um eine Förderung für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme (Sprachkurs, Praktikum, Forschungsaufenthalt o. Ä.) im Rahmen ihrer beruflichen Qualifizierung bewerben. Die Ausbildung, das Studium oder die Bildungsmaßnahme können auch im Ausland erfolgen.
Unten auf dieser Seite stehen Leitfäden und Formulare zu Erst- und Verlängerungsanträgen zum Download bereit.
Die aktuellen Antragsfristen für die kommenden Semester finden Sie unter
https://www.szloma-albam-stiftung.de/foerderung/termine-und-weitere-hinweise/.
Nach Ablauf der Antragsfrist
- erfolgt eine formale Vorprüfung der eingereichten Anträge;
- werden die zugelassenen Anträge an die Mitglieder unserer Förderkommission (bestehend aus Vorstand und Kuratorium) zur Befassung weitergeleitet;
- kommt die Förderkommission zu einer Sitzung zusammen, in der die einzelnen Anträge diskutiert und per Beschlussfassung bewilligt (Dreiviertelmehrheit erforderlich) oder abgelehnt werden;
- erhalten Sie von uns eine Zu- oder Absage.
Es kann nach der Antragsfrist acht bis zehn Wochen dauern, bis wir Sie über die Zu- oder Absage informieren können. Bitte sehen Sie solange von Nachfragen ab.
Bitte beachten Sie:
- Bei einer Ablehnung Ihres Antrags besteht kein Anspruch auf eine Begründung für diese Entscheidung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
- Unsere Stipendien können satzungsgemäß ausschließlich an jüdische Menschen vergeben werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
- Die Schülerstipendien der Szloma-Albam-Stiftung gehen derzeit alle an Schüler*innen der Jüdischen Oberschulen Berlin, Informationen dazu über die Schulleitung.
