Anträge können sowohl von Organisationen als auch von Einzelpersonen gestellt werden. Anträge von Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, werden in der Regel bevorzugt.
Anträge müssen schriftlich gestellt werden.
Folgende Angaben und Unterlagen werden benötigt:
- Zielsetzung
- Ihre Kriterien zur Erfolgsmessung des Vorhabens
- Höhe des Förderbedarfs und Begründung für den Bedarf
- Finanzplan
- Zeitplan
- Zeugnisse und/oder Referenzen
Über die Vergabe von Projektmitteln entscheidet die Förderkommission der Szloma-Albam-Stiftung. Die entsprechenden Fristen finden Sie unter https://www.szloma-albam-stiftung.de/foerderung/termine-und-weitere-hinweise/.
Bitte beachten Sie:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Unsere Fördermittel können satzungsgemäß ausschließlich für Vorhaben vergeben werden, die eindeutig zu einem oder mehreren unserer drei Förderzwecke Bildung, Wissenschaft und Kultur passen. Ausnahmen sind nicht möglich.
- Die Szloma-Albam-Stiftung vergibt keine Fördermittel für Pflichtleistungen Dritter, Mitgliederwerbung oder Selbstdarstellung.
Detaillierte Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte den nachstehenden PDF-Dokumenten „Projektmittel für Einzelpersonen / nicht gemeinnützige Organisationen“ bzw. „Projektmittel für gemeinnützige Organisationen“.
Projektmittel für Einzelpersonen / nicht gemeinnützige Organisationen
PDF-Datei (88,47 kB)